Wer im Kanton Zürich eine Liegenschaft verkauft, bewegt sich in einem Markt mit knappem Angebot: Der Medianpreis eines Einfamilienhauses lag 2025 bei CHF 1’590’000, jener einer Eigentumswohnung bei CHF 1’200’000. Zugleich gelten hier eigene Regeln. Eine Handänderungssteuer gibt es seit 2005 nicht mehr. Die Grundstückgewinnsteuer erhebt die Gemeinde nach einem Tarif, der lange Besitzdauer mit bis zu 50 % Ermässigung belohnt. Beurkundet wird beim staatlichen Notariat des Kreises, das zugleich Grundbuchamt ist. Wer diese drei Punkte vor dem ersten Inserat kennt, setzt den Preis richtig.
Die Rudat AG mit Sitz in Baar ZG verkauft Häuser, Eigentumswohnungen und Bauland im Kanton Zürich, von Uster über die Zürichseegemeinden bis ins Knonaueramt. Conrad Rudat bewertet jede Liegenschaft nach IAZI/CIFI, rechnet die Grundstückgewinnsteuer vor dem Inserat durch und begleitet Sie persönlich bis zum Termin im Notariat. Bewertet wie eine Bank. Vermarktet wie eine Boutique.
Der Markt im Kanton Zürich
Das Amt für Statistik und Daten des Kantons Zürich weist auf Basis der Grundbuchdaten für 2025 einen Medianpreis von CHF 1’590’000 für Einfamilienhäuser aus, 45 % mehr als vor zehn Jahren; Eigentumswohnungen kosteten im Median CHF 1’200’000, mehr als 35 % über dem Wert von vor zehn Jahren. 2025 wechselten rund 2’200 Einfamilienhäuser die Hand, bei Eigentumswohnungen mehr als doppelt so viele; in der Stadt Zürich allein sind es jährlich 500 bis 700 Eigentumswohnungen. Besonders teuer ist Wohneigentum in der Stadt Zürich und in den Seegemeinden.
Nachfrage schafft die Bevölkerung: Ende 2025 zählte der Kanton Zürich 1’628’081 Einwohnerinnen und Einwohner, 0,8 % mehr als im Vorjahr; über 80 % des Wachstums stammen aus der Zuwanderung (Amt für Statistik und Daten des Kantons Zürich, 11. Februar 2026).
Für Hauseigentümer zählt eine Zahl aus der Wohnbautätigkeit 2025: Erstmals wurden im Kanton mehr Einfamilienhäuser abgebrochen (358) als gebaut (316), bei einem Bestand von rund 120’000. Neue Wohnungen sind zudem kleiner geworden; die mittlere Wohnfläche sank in 15 Jahren von 117 auf 85 m². Ein Haus mit Umschwung oder eine grosse Familienwohnung ist deshalb ein knappes Gut. Die Käuferschaft reicht von Familien aus der Region über Zuziehende bis zu Investoren; von Juni bis Mitte September 2026 gingen bei der Rudat AG über die Portale 170 Käuferanfragen ein.
Steuern, Beurkundung und Grundbuch im Kanton Zürich
Drei Regeln prägen den Verkauf im Kanton Zürich: keine Handänderungssteuer, eine Gemeindesteuer auf dem Grundstückgewinn mit starkem Gewicht auf der Besitzdauer, Beurkundung und Grundbuch beim staatlichen Notariat.
| Posten | Regel im Kanton Zürich | Grundlage |
|---|---|---|
| Grundstückgewinnsteuer | Die politische Gemeinde besteuert den Gewinn, also Erlös abzüglich Anlagekosten; steuerpflichtig ist der Verkäufer. | §§ 205, 216, 217, 219 StG ZH (LS 631.1) |
| Tarif | Gestaffelt: 10 % auf die ersten CHF 4’000, 15 % auf die nächsten CHF 6’000, dann 20 % auf weitere CHF 8’000, 25 % auf CHF 12’000, 30 % auf CHF 20’000, 35 % auf CHF 50’000 und 40 % auf Gewinnteile über CHF 100’000. | § 225 Abs. 1 StG ZH |
| Kurze Besitzdauer | Zuschlag 50 % unter einem Jahr, 25 % unter zwei Jahren. | § 225 Abs. 2 StG ZH |
| Lange Besitzdauer | Ermässigung 5 % ab fünf vollen Jahren, danach 3 % mehr pro Jahr, ab 20 Jahren 50 %. | § 225 Abs. 3 StG ZH |
| Freigrenze | Gewinne unter CHF 5’000 werden nicht besteuert. | § 225 Abs. 5 StG ZH |
| Steueraufschub | Erbgang, Erbvorbezug, Schenkung, güter- und scheidungsrechtliche Übertragungen unter Ehegatten (mit Einverständnis beider), Ersatz des selbst genutzten Eigenheims innert angemessener Frist. | § 216 Abs. 3 StG ZH |
| Frist | Steuererklärung innert 30 Tagen nach der Handänderung beim Gemeindesteueramt, erstreckbar. | § 226 StG ZH |
| Handänderungssteuer | Per 1. Januar 2005 abgeschafft (Volksabstimmung vom 30. November 2003). | Regierungsrat, Medienmitteilung vom 12. Dezember 2003 |
| Beurkundung | Nur durch das staatliche Notariat des Kreises; 1 ‰ des Verkehrswerts, mindestens CHF 100, zuzüglich Mehrwertsteuer. | § 1 Abs. 1 lit. a, § 25 Abs. 1 lit. a NotG (LS 242); § 2 und Anhang Ziff. 1.1.1 NotGebV (LS 243) |
| Grundbuch | Das Notariat führt das Grundbuch; Handänderungsgebühr 1 ‰ des Verkehrswerts, mindestens CHF 100. | § 1 Abs. 1 lit. b, § 25 Abs. 2 lit. a NotG; Anhang Ziff. 2.2.1 NotGebV |
Rechenbeispiel: Ein Gewinn von CHF 200’000 ergibt im Grundtarif CHF 69’400; nach 20 vollen Jahren Besitz sind es CHF 34’700, bei Weiterverkauf innert eines Jahres CHF 104’100. Mit Ihren eigenen Zahlen rechnet der Grundstückgewinnsteuer-Rechner Kanton Zürich, samt Tabelle und Verkehrswert vor 20 Jahren. Anlagekosten sind Erwerbspreis, wertvermehrende Investitionen, Grundeigentümerbeiträge, übliche Maklerprovision und Inseratekosten (§§ 220, 221 StG ZH); liegt der Erwerb über 20 Jahre zurück, gilt wahlweise der Verkehrswert vor 20 Jahren (§ 220 Abs. 2).
Bei einem Kaufpreis von CHF 1’500’000 kostet die Beurkundung CHF 1’500 zuzüglich Mehrwertsteuer, der Grundbucheintrag weitere CHF 1’500; wer welche Gebühr trägt, regelt der Kaufvertrag. Weil das Grundstück für die Grundstückgewinnsteuer haftet, wird die Steuer beim Kaufvertrag in den meisten Fällen sichergestellt, üblicherweise indem ein Teil des Kaufpreises bis zur Bezahlung der Steuer zurückbehalten wird; planen Sie das ein, wenn Sie mit dem Erlös eine Festhypothek samt Vorfälligkeitsentschädigung ablösen. Dieser Text ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
So verkauft die Rudat AG im Kanton Zürich
Der Verkauf folgt bei der Rudat AG einem festen Ablauf, den Conrad Rudat persönlich führt:
- Bewertung: Besichtigung, Bewertung nach IAZI/CIFI und Rechnung der Grundstückgewinnsteuer, damit Sie den Nettoerlös kennen, bevor der Preis steht (Immobilie bewerten, Was bedeutet hedonische Bewertung?).
- Unterlagen: Grundbuchauszug vom Notariat, Gebäudeversicherungswert, Pläne; bei Stockwerkeigentum Reglement, Erneuerungsfonds und Protokolle.
- Aufbereitung: Fotografie, Drohne, 360-Grad-Rundgang und eine Verkaufsdokumentation mit Lage, Kataster und Grundrissen.
- Vermarktung: Portale und eigenes Käufer- und Investorennetz, auf Wunsch diskret ohne Inserat.
- Verhandlung: Vorqualifizierte Interessenten, Finanzierungsnachweis vor der Reservation, Reservationsvereinbarung mit Anzahlung.
- Beurkundung: Kaufvertrag mit dem Notariat, Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer, Grundbucheintrag, Übergabe (Ablauf beim Hausverkauf im Detail, Haus verkaufen als Erbengemeinschaft).
Verkäufe der Rudat AG im Kanton Zürich: ein Wohnhaus in Uster, ein Penthouse in Küsnacht ZH, Bauland in Wettswil am Albis an Investoren sowie eine 3.5-Zimmer-Etagenwohnung an der Pfingstweidstrasse in Zürich-West. Uster, Küsnacht und Wettswil mit Bild unter Referenzen.
Welche Maklerbüros im Kanton Zürich ein Büro vor Ort haben, zeigen unsere Listen für Küsnacht ZH, Meilen und Horgen: Handelsregister und Eigenangaben der Büros, alphabetisch, ohne Wertung.
Zu den Objekten der Rudat AG im Kanton Zürich gehört das Penthouse über Wettswil, eine Terrassenwohnung mit 252 m² zu CHF 2’990’000; den aktuellen Stand zeigt die Objektseite (alle Objekte). Die Rudat AG steht bei Google mit 5,0 Sternen aus 26 Bewertungen und weist 12 belegte Verkäufe aus. Für Zug: Immobilie verkaufen im Kanton Zug. Ein erstes Gespräch: Kontakt oder +41 41 763 33 66.
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Was wir im Kanton Zürich verkauft haben
Quellen
Quellen anzeigen (15)
- Steuergesetz des Kantons Zürich (StG, LS 631.1), Stand 1. April 2026 (Nachtrag 132) – §§ 205, 216–226, abgerufen am 25.09.2026
- Zürcher Gesetzessammlung, Steuergesetz LS 631.1 (Leser-Link, Nachtrag 132), abgerufen am 25.09.2026
- Kantonales Steueramt Zürich, ZStB 225.1 Tarif für die Grundstückgewinnsteuer (Stand 09.25), abgerufen am 25.09.2026
- Kantonales Steueramt Zürich, Grundstückgewinnsteuer (Übersicht, Erhebung durch die Gemeinde), abgerufen am 25.09.2026
- Regierungsrat des Kantons Zürich, Medienmitteilung vom 12. Dezember 2003: Abschaffung der Handänderungssteuer per 1. Januar 2005, abgerufen am 25.09.2026
- Notariatsgebührenverordnung des Kantons Zürich (NotGebV, LS 243), Fassung ab 1. Januar 2024 – § 1, § 2, Anhang Ziff. 1.1.1 und 2.2.1, abgerufen am 25.09.2026
- Notariatsgesetz des Kantons Zürich (NotG, LS 242) – § 1 Aufgaben (Beurkundung, Grundbuchamt), § 2 Notariatskreise, § 25 Gebühren, abgerufen am 25.09.2026
- Notariate des Kantons Zürich, Gebühren-Berechnung Kaufvertrag (keine Handänderungssteuer seit 1.1.2005), abgerufen am 25.09.2026
- Notariate des Kantons Zürich, Startseite (44 Notariate, Aufgaben), abgerufen am 25.09.2026
- Notariate des Kantons Zürich, Grundsteuer beim Kaufvertrag (Pfandhaftung, Sicherstellung, 30-Tage-Frist), abgerufen am 25.09.2026
- Kanton Zürich, Amt für Statistik und Daten: Immobilienpreise (Wohneigentumspreise 2025, Medianpreise, Anzahl Handänderungen), abgerufen am 25.09.2026
- Kanton Zürich, Amt für Statistik und Daten: Medienmitteilung vom 11. Februar 2026, Bevölkerung Ende 2025, abgerufen am 25.09.2026
- Kanton Zürich, Amt für Statistik und Daten: Wohnbautätigkeit 2025 (Mitteilung vom 25. Februar 2026), abgerufen am 25.09.2026
- Rudat AG, Referenzen (Verkäufe Uster, Küsnacht, Wettswil), abgerufen am 25.09.2026
- Rudat AG, Objektseite Penthouse über Wettswil (Terrassenwohnung, 252 m², CHF 2’990’000), abgerufen am 25.09.2026


