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Rechner · Steuern beim Verkauf

Grundstückgewinnsteuer-Rechner Kanton Zug

Was bleibt vom Verkaufserlös, nachdem die Gemeinde die Grundstückgewinnsteuer veranlagt hat? Der Rechner wendet den Tarif des Zuger Steuergesetzes an: Gewinn, Anlagekosten und Besitzdauer ergeben den Satz, mindestens 10 %, höchstens 60 %. Dazu das Depot für die Beurkundung und der Nettoerlös.

Verkauf

CHF
Preis im Kaufvertrag samt allen weiteren Leistungen der Käuferschaft (§ 194).
Datum der Anmeldung der Handänderung im Grundbuch. Ohne Angabe gilt heute.

Erwerb und Kosten

Datum der Grundbuchanmeldung Ihres Kaufs. Nach Erbgang oder Schenkung: das Datum, an dem die Vorbesitzer gekauft haben.
CHF
Ihr Erwerbspreis samt weiteren Leistungen (§ 195 Abs. 1). Nach Erbgang oder Schenkung gilt der Preis, den die Vorbesitzer bezahlt haben.
CHF
Anbau, Umbau, neue Küche oder neues Bad über den bisherigen Standard hinaus, Erschliessung (§ 196 Abs. 1 Bst. a). Kein Unterhalt wie Malerarbeiten oder Dachreparatur.
CHF
Maklerprovision, Inserate, Grundbuch- und Beurkundungsgebühren, Vertragskosten (§ 196 Abs. 1 Bst. f bis h). Zug, Risch, Steinhausen und Menzingen rechnen Provisionen bis 3 % plus MWST an.
CHF
Entschädigung für die vorzeitige Auflösung einer Festhypothek wegen des Verkaufs, ohne Bankgebühren. Nach der Wegleitung des Kantons Zug 2025 anrechenbar; die Stadt Zug nennt den Punkt in ihren Erläuterungen noch nicht.

Der Rechner braucht JavaScript. Regel: Steuersatz = Gewinn in Prozent der Anlagekosten, geteilt durch die Besitzjahre; mindestens 10 %, höchstens 60 % (25 % ab 25 Jahren).

So rechnet der Kanton Zug.

Nicht die Höhe des Gewinns bestimmt den Satz, sondern sein Verhältnis zu Anlagekosten und Besitzdauer (§ 199 Steuergesetz).

Satz = Rendite pro Jahr

Gewinn mal 100, geteilt durch die Anlagekosten, geteilt durch die Besitzdauer in Jahren. Wer mit CHF 1’000’000 Anlagekosten nach 15 Jahren CHF 300’000 Gewinn macht, hat 2 % Rendite pro Jahr und zahlt den Mindestsatz.

Mindestens 10 %, höchstens 60 %

Unter 10 % Jahresrendite gilt der Mindestsatz. Der Höchstsatz von 60 % trifft schnelle Gewinne; ab dem 12. Besitzjahr sinkt er um 2,5 Punkte pro Jahr, nach 25 Jahren liegt er bei 25 %.

Freigrenze und Besitzdauer

Gewinne unter CHF 5’000 bleiben steuerfrei. Bis fünf Jahre Besitz wird nach Monaten gerechnet, darüber nach Jahren; angefangene Monate und Jahre zählen voll.

Höchstsatz nach Besitzdauer

Der Höchstsatz greift nur, wenn die Jahresrendite ihn erreicht, also bei hohen Gewinnen in kurzer Zeit. Die Staffel ergibt sich aus § 199 Abs. 3 Bst. b: 60 % minus 2,5 Punkte je Besitzjahr ab dem zwölften Jahr.

BesitzdauerHöchstsatz
bis 11 Jahre60 %
12 Jahre57,5 %
13 Jahre55 %
14 Jahre52,5 %
15 Jahre50 %
16 Jahre47,5 %
17 Jahre45 %
18 Jahre42,5 %
19 Jahre40 %
20 Jahre37,5 %
21 Jahre35 %
22 Jahre32,5 %
23 Jahre30 %
24 Jahre27,5 %
ab 25 Jahren25 %

Was Sie vom Gewinn abziehen dürfen

Anlagekosten sind der Erwerbspreis plus alle Aufwendungen nach § 196, soweit belegt und innerhalb der Besitzdauer angefallen:

  • Bauten, Umbauten, Erschliessung und andere dauernd wertvermehrende Verbesserungen (Bst. a)
  • Planungskosten wie Baugesuche und Vorprojekte (Bst. b), Dienstbarkeiten (Bst. c), Schuldbriefe und amtliche Schätzung (Bst. d)
  • Grundeigentümerbeiträge für Werkleitungen, Kanalisation und Perimeter (Bst. e)
  • Maklerprovisionen für Erwerb und Verkauf sowie Insertions- und Prospektkosten (Bst. f); die Stadt Zug und Risch rechnen Provisionen bis 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer an
  • Abgaben der Handänderung, also Grundbuch- und Beurkundungsgebühren (Bst. g), und Vertragskosten, etwa für Kaufvertrag oder Stockwerkeigentümerreglement (Bst. h)
  • Die Mehrwertabgabe nach dem Planungs- und Baugesetz, etwa nach einer Einzonung (Bst. l, seit der Fassung vom 1. Januar 2026)
  • Die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank, wenn eine Festhypothek wegen des Verkaufs aufgelöst wird, ohne Bankgebühren: Die Wegleitung des Kantons Zug zur Steuererklärung 2025 verweist sie ausdrücklich an die Grundstückgewinnsteuer, Menzingen führt sie als Anlagekosten

Nicht anrechenbar sind eigene Arbeit, Baukreditzinsen und werterhaltender Unterhalt: Fassadenrenovation, Malerarbeiten, Dachsanierung (§ 196 Abs. 2 und Erläuterungen der Gemeinden). Versicherungsleistungen und Beiträge von Bund, Kanton oder Gemeinde werden von den Aufwendungen abgezogen (§ 196 Abs. 3). Beim Mindestsatz spart jeder belegte Franken 10 Rappen Steuer, beim Höchstsatz bis zu 60 Rappen. Rechnungen aufbewahren lohnt sich.

Rechenbeispiel

Kauf vor 15 Jahren für CHF 1’000’000, belegter Umbau CHF 150’000, Verkaufskosten CHF 50’000, Verkauf für CHF 1’500’000.

RechenschrittBetrag
Anlagekosten (1’000’000 + 150’000 + 50’000)CHF 1’200’000
Gewinn (1’500’000 − 1’200’000)CHF 300’000
Gesamtrendite (300’000 × 100 / 1’200’000)25 %
Rendite pro Jahr (25 % / 15)1,67 %
Steuersatz (unter 10 %, daher Mindestsatz)10 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 30’000
Nettoerlös nach Steuer und VerkaufskostenCHF 1’420’000

Derselbe Gewinn nach nur 12 Monaten Besitz ergäbe 25 % Satz und CHF 75’000 Steuer, nach 24 Monaten 12,5 % und CHF 37’500. Die Besitzdauer wiegt schwerer als jede andere Grösse.

Depot, Fristen und Erbgang

Die Steuererklärung ist innert 60 Tagen nach Anmeldung der Handänderung im Grundbuch einzureichen (§ 200). Die Gemeinde stellt eine provisorische Rechnung, zahlbar innert 30 Tagen, meist aus dem Depot der Beurkundung (§ 201). Weil die Käuferschaft solidarisch haftet, wird bei der Beurkundung ein Teil des Kaufpreises in der Höhe der mutmasslichen Steuer gesichert (§ 202). Eine Handänderungssteuer kennt der Kanton Zug nicht, nur eine Grundbuchgebühr nach Zeitaufwand.

Bei Erbgang, Erbvorbezug, Schenkung, Scheidung und bei der Ersatzbeschaffung des selbst bewohnten Eigenheims wird die Steuer aufgeschoben (§§ 190–191); beim nächsten steuerpflichtigen Verkauf zählen Erwerbspreis und Besitzdauer der Vorbesitzer. Alle Einzelheiten, mit jedem Paragraphen, im Ratgeber Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zug?

Was das für Ihren Verkauf heisst

In unseren Mandaten rechnen wir die mutmassliche Grundstückgewinnsteuer vor, bevor die Liegenschaft inseriert wird. Grundlage ist die Bewertung mit den Modellen von IAZI/CIFI, die auch Schweizer Banken nutzen: Sie zeigt den realistischen Marktwert und damit den zu erwartenden Gewinn. Gleichzeitig stellen wir das Dossier für das Grundstückgewinnsteueramt zusammen, Kaufvertrag, Bauabrechnungen, Handwerker- und Maklerrechnungen, damit jede abziehbare Position anerkannt wird. Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung; massgebend ist die Veranlagung Ihrer Gemeinde.

Quellen

Conrad Rudat
· geprüft am Inhaber Rudat AG, Immobilienmakler in Baar ZG. Bewertet mit IAZI/CIFI-Modellen, begleitet bis zur Beurkundung.

Häufige Fragen zur Steuer

Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zug?

Zwischen 10 und 60 % des Gewinns. Der Satz entspricht der Rendite pro Besitzjahr: Gewinn in Prozent der Anlagekosten, geteilt durch die Besitzdauer. Ab 12 Jahren sinkt der Höchstsatz jährlich um 2,5 Punkte bis auf 25 % nach 25 Jahren. Gewinne unter CHF 5’000 sind steuerfrei (§ 199 Steuergesetz Zug).

Ist die Steuer in Baar tiefer als in der Stadt Zug?

Nein. Die Grundstückgewinnsteuer ist in allen elf Zuger Gemeinden gleich hoch. Veranlagt wird sie zwar von der Gemeinde, der Tarif steht aber im kantonalen Steuergesetz und wird nicht mit dem Gemeindesteuerfuss multipliziert.

Welche Kosten darf ich vom Gewinn abziehen?

Den Erwerbspreis, wertvermehrende Investitionen wie Anbau, Umbau oder eine Küche über dem bisherigen Standard, Erschliessungsbeiträge, Planungskosten sowie die Kosten von Erwerb und Verkauf: Maklerprovision, Inserate, Grundbuch- und Beurkundungsgebühren, Vertragskosten (§ 196), dazu die Vorfälligkeitsentschädigung der Bank. Nicht abziehbar ist werterhaltender Unterhalt wie Malerarbeiten oder eine Dachreparatur. Alles nur mit Beleg; die Maklerprovision rechnen Zug, Risch, Steinhausen und Menzingen bis 3 % plus Mehrwertsteuer an.

Was gilt, wenn ich die Liegenschaft geerbt habe?

Der Erbgang schiebt die Steuer auf. Beim Verkauf rechnet die Gemeinde mit dem Erwerbspreis und dem Kaufdatum der Erblasserin oder des Erblassers. Die lange Besitzdauer der Eltern zählt also mit, was den Satz meist auf das Minimum drückt. Im Rechner tragen Sie darum deren Kaufpreis und Kaufdatum ein.

Muss ich die Steuer bei der Beurkundung hinterlegen?

In der Regel ja. Weil die Käuferschaft für die Steuer solidarisch haftet, wird bei der Beurkundung ein Teil des Kaufpreises in der Höhe der mutmasslichen Steuer als Depot gesichert (§ 202). Nach der Veranlagung wird abgerechnet, zu viel Hinterlegtes kommt mit Zins zurück. Wer die Steuer vorher kennt, setzt das Depot realistisch an.

Kann ich die Steuer mit einer Ersatzbeschaffung vermeiden?

Aufschieben, nicht vermeiden. Wer das selbst bewohnte Eigenheim verkauft und den Erlös innert zwei Jahren in ein gleich genutztes Ersatzobjekt in der Schweiz investiert, zahlt die Steuer erst beim späteren Verkauf des Ersatzobjekts (§ 191). Der nicht reinvestierte Teil wird sofort besteuert.

Sie verkaufen im Kanton Zug?

Bewertung, Vermarktung und Begleitung bis zur Beurkundung, mit der Steuer vorgerechnet und dem Depot im Kaufvertrag geregelt.

Verkauf im Kanton Zug