Seriös bewerten eine Liegenschaft in Baar und im Kanton Zug: Banken wie die Zuger Kantonalbank, die Bewertungshäuser IAZI und Wüest Partner, Schätzer mit eidgenössischem Fachausweis, der HEV Zugerland, bei Erbteilungen die amtliche Schätzungskommission und Makler wie die Rudat AG in Baar, die kostenlos nach den IAZI/CIFI-Modellen bewertet, die auch Schweizer Banken nutzen. Online kostet eine Modellbewertung CHF 0 bis 450, ein Gutachten CHF 1’600 bis 3’600 exkl. MWST (Stand 15. Oktober 2026).
Wer schreibt diesen Vergleich?
Diesen Vergleich schreibt die Rudat AG, selbst Immobilienmakler mit Büro in Baar und damit einer der aufgeführten Anbieter. Das steht am Anfang, damit Sie es beim Lesen wissen.
Deshalb gelten feste Regeln: Kosten, Dauer und Methode stehen so, wie die Anbieter sie selbst veröffentlichen, mit Quelle und Abrufdatum; gesetzliche Angaben stammen aus den amtlichen Erlassen. Wo ein Anbieter nichts veröffentlicht, steht «nicht öffentlich genannt». Wir bewerten niemanden und bilden keine Rangfolge. Belegte Korrekturen übernehmen wir, schreiben Sie an info@rudatestates.ch.
Wer bewertet Liegenschaften im Kanton Zug?
Banken, Bewertungshäuser, Schätzer, der Hauseigentümerverband, die amtliche Schätzungskommission, Online-Rechner und Makler: Die Tabelle zeigt, was jeder Weg nach eigenen Angaben kostet, wie lange er dauert und wie bewertet wird. Gruppiert nach Weg, ohne Rangfolge. Stand: 15. Oktober 2026.
| Anbieter · Weg | Methode · Kosten · Dauer |
|---|---|
| Zuger Kantonalbank Bank | Eigene Immobilienexpertinnen und -experten bewerten nach den Swiss Valuation Standards, mit «Bewertungstools von Wüest Partner AG» und Besichtigung vor Ort Kosten: nicht öffentlich genannt Dauer: nicht öffentlich genannt |
| Raiffeisen Bank | Online-Grobschätzung in 2 Minuten: CHF 0. Online-Bewertung von IAZI für Mitglieder: CHF 350 inklusive CHF 100 Rabatt. Verkaufspreisempfehlung mit persönlichem Termin: CHF 0 bei Verkaufsabsicht, sonst CHF 890 Dauer: Verkaufspreisempfehlung nach 7 Tagen, gültig 4 bis 6 Monate |
| UBS Bank | Bewertung durch die Beraterin oder den Berater, «im Rahmen einer Finanzierungsanfrage» kostenlos Dauer: nicht öffentlich genannt |
| IAZI (CIFI) Bewertungshaus, Zürich | Hedonische Online-Bewertung, kalibriert nach eigener Angabe auf dem «grössten Transaktionsdatensatz der Schweiz»; Expertenbewertung mit Besichtigung auf Anfrage Kosten: online CHF 450 für Haus oder Wohnung, CHF 750 für Mehrfamilienhaus oder Renditeliegenschaft, inkl. MWST; Expertenbewertung nicht öffentlich genannt Dauer: Online-Ergebnis laut Raiffeisen sofort |
| Wüest Partner Bewertungshaus, Zürich | Hedonische Online-Einzelbewertung sowie persönliche Marktwertschätzung oder Zweitmeinung für Privatpersonen; Datenbasis über 20’000 Freihandverkäufe pro Nutzung und Jahr Kosten: nicht öffentlich genannt Dauer: nicht öffentlich genannt |
| HEV Zugerland Hauseigentümerverband | Verkehrswertschätzung durch externe Schätzer mit eidgenössischem Fachausweis, nach den Swiss Valuation Standards, mit Besichtigung Kosten: CHF 1’600 bis 3’500 für Wohnung oder Einfamilienhaus, exkl. MWST; Mitglieder 10 % Rabatt Dauer: nicht öffentlich genannt |
| Unabhängige Schätzer Verkehrswertgutachten | Gutachten mit Besichtigung und Prüfung der Unterlagen; Verzeichnisse mit Kantonsfilter führen SVIT Bewerter und der Schweizer Immobilienschätzer-Verband (SIV) Kosten: nach Offerte; ein Zuger Büro, die Jürg Viert GmbH in Cham, nennt für eine 4½-Zimmer-Wohnung «zirka 2’800.- bis 3’600.- exkl. MWST» Dauer: nicht öffentlich genannt |
| Schätzungskommission des Kantons Zug Amtliche Schätzung, Steinhausen | Bei Erbteilung (Art. 618 ZGB), im Auftrag von Gerichten oder Betreibungsämtern und auf gemeinsamen Antrag der Parteien; seit 1. April 2018 grundsätzlich nach der Ertragswertmethode Kosten: nach Zeitaufwand, Grundansatz Fr. 160 pro Stunde je Kommissionsmitglied plus Auslagen, zu Lasten der Privaten Dauer: nicht öffentlich genannt |
| Homegate und ImmoScout24 Online-Rechner der SMG | Preisspanne aus dem Modell von IAZI; Zustand und Ausstattung berücksichtigt das Formular laut Haftungshinweis nicht Kosten: kostenlos; erweiterte Bewertung von IAZI über Homegate CHF 390 Dauer: wenige Minuten, per E-Mail. Laut Datenschutzerklärung können die Angaben an Immobilienmakler weitergegeben werden |
| comparis Online-Rechner | Wert aus Marktpreisen, Standort und den angegebenen Merkmalen; Modellanbieter nicht öffentlich genannt Kosten: kostenlos Dauer: drei Minuten. Die Angaben gehen laut comparis an den Comparis-Maklerservice und seine Vertragsfirmen |
| Rudat AG Immobilienmakler, Neuhofstrasse 5A, Baar | Modelle von IAZI/CIFI, die von Schweizer Banken genutzt werden: hedonisch für Wohneigentum, nach dem Ertragswert für Renditeliegenschaften; persönlich geprüft vor Ort Kosten: kostenlos und unverbindlich, auch ohne Verkaufsmandat Dauer: Rückruf innert eines Werktages, Auswertung in der Regel innert drei Arbeitstagen |
Weitere Immobilienmakler mit Büro im Kanton Zug finden Sie in unseren Listen für Zug, Baar, Cham, Steinhausen und Rotkreuz.
Welcher Weg passt zu welchem Anlass?
Nicht jede Bewertung taugt für jeden Zweck. Entscheidend ist, wer den Wert später akzeptieren muss: eine Käuferschaft und ihre Bank, Miterben, ein Gericht oder die Steuerverwaltung.
| Anlass | Geeigneter Weg |
|---|---|
| Verkauf vorbereiten | Bewertung mit Besichtigung nach einem Bankmodell, bei einem Makler, einer Bank oder einem Schätzer. Ein Online-Rechner zeigt nur die Grössenordnung. |
| Kauf finanzieren | Die Bank bewertet selbst. Als Belehnungswert gilt der tiefere Wert von Marktwert und Kaufpreis (Grundpfandrichtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung, Ziff. 4.3.1). |
| Erbteilung | Einigen sich die Erben nicht über den Anrechnungswert, schätzen amtlich bestellte Sachverständige (Art. 618 ZGB), im Kanton Zug die Schätzungskommission. Sind sich alle einig, genügt ein Gutachten. |
| Scheidung | Ein vollständiges Schätzungsgutachten; der HEV Zugerland nennt es als Voraussetzung bei «güterrechtlichen Auseinandersetzungen». |
| Steuerwert anfechten | Eine unabhängige Bewertung nach anerkannten Grundsätzen kann im Veranlagungs- oder Einspracheverfahren berücksichtigt werden (Regierungsrat des Kantons Zug, 2017). |
| Zweitmeinung | Bewertungshäuser wie IAZI und Wüest Partner prüfen eine bestehende Bewertung. |
Ist der Steuerwert der Marktwert Ihrer Liegenschaft?
Nein. Der Kanton Zug schätzt Liegenschaften für die Vermögenssteuer nicht vor Ort: «Der Kanton Zug kennt anders als viele andere Kantone keine systematische Schätzung der Liegenschaften vor Ort», schrieb der Regierungsrat am 11. April 2017. Für ein 2025 gekauftes, selbst bewohntes Haus rechnet die Wegleitung den Erwerbspreis plus wertvermehrende Investitionen als steuerlichen Verkehrswert; der Vermögenssteuerwert beträgt davon 75 %. Vermietete Liegenschaften bewertet die Steuerverwaltung über den kapitalisierten Bruttoertrag, für 2025 mit 7 %.
Die letzte generelle Neufestsetzung der Steuer- und Mietwerte fand laut Regierungsrat in den Jahren 2001 und 2002 statt. Wer seine Liegenschaft seit Langem besitzt, sollte den Steuerwert deshalb nicht als Verkaufspreis lesen. Für die Steuer beim Verkauf zählt der tatsächliche Erlös: Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zug.
Woran erkennen Sie eine seriöse Bewertung?
- Die Methode ist benannt: hedonisch für Wohnungen und Häuser, Ertragswert für Renditeliegenschaften, Gutachten nach den Swiss Valuation Standards.
- Sie beruht auf bezahlten Preisen, nicht auf Inseraten: IAZI und Wüest Partner kalibrieren ihre Modelle auf tatsächlich erfolgten Verkäufen.
- Jemand hat die Liegenschaft gesehen: comparis schreibt selbst: «Für die umfassende Bewertung einer Immobilie reicht eine Online-Einschätzung nicht: Es braucht eine Bewertung vor Ort.»
- Das Ergebnis nennt eine Spanne: Auch bei guter Schätzqualität beträgt die Unsicherheit einer Modellbewertung laut Raiffeisen «rund zehn Prozent», bei ungewöhnlichen Objekten mehr.
- Die Qualifikation ist prüfbar: Der Titel «Immobilienbewerter/in mit eidg. Fachausweis» ist geschützt (Art. 36 Berufsbildungsgesetz).
- Interessen liegen offen: Wer bewertet und zugleich verkaufen möchte, sagt das. Wer einen Gratis-Rechner nutzt, liest die Datenschutzerklärung.
- Der Wert hält vor der Bank: Die Bank Ihrer Käuferschaft belehnt höchstens den Marktwert, und in ihre Bewertung dürfen «keine Erwartungen über künftige Wertsteigerungen» einfliessen (Grundpfandrichtlinien, Ziff. 4.1 und 4.3).
Wie bewertet die Rudat AG?
Die Rudat AG ist Immobilienmakler mit Büro an der Neuhofstrasse 5A in Baar und steht deshalb selbst in der Tabelle. Wir bewerten mit den Modellen von IAZI/CIFI, die von Schweizer Banken genutzt werden: hedonisch für Wohnungen und Häuser, nach dem Ertragswert für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe. Das Modellergebnis prüfen wir vor Ort und korrigieren, was ein Modell nicht sieht: Zustand, Ausbau, Aussicht und Grundbucheinträge.
Die Bewertung ist kostenlos und unverbindlich, auch wenn Sie danach nicht oder mit einem anderen Makler verkaufen. Conrad Rudat ruft Sie innert eines Werktages zurück, die Auswertung liegt in der Regel innert drei Arbeitstagen vor. Brauchen Sie ein Gutachten für ein Gericht oder eine strittige Erbteilung, sagen wir Ihnen offen, wann eine externe Schätzung nötig ist. Ablauf und Unterlagen: Immobilie bewerten; die Methoden im Detail: Wie wird der Wert einer Liegenschaft berechnet?
Was das für Ihren Verkauf heisst
Für einen Verkauf zählt der Wert, den die Bank Ihrer Käuferschaft mitträgt: Sie finanziert nur den tieferen Wert von Marktwert und Kaufpreis (Grundpfandrichtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung, Ziff. 4.3.1). Liegt der Kaufpreis darüber, muss die Käuferschaft die Differenz vollständig aus Eigenmitteln bezahlen.
Eine sinnvolle Reihenfolge: ein Online-Rechner für die Grössenordnung, wenn Sie die Weitergabe Ihrer Angaben in Kauf nehmen; danach eine Bewertung mit Besichtigung nach einem Bankmodell; ein Gutachten erst, wenn eine Erbteilung, eine Scheidung oder ein Gericht es verlangt. Eine Bewertung mit Besichtigung erhalten Sie bei uns kostenlos und unverbindlich, das Formular steht am Schluss dieser Seite.
Dieser Vergleich ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind die Angaben und Verträge der jeweiligen Anbieter.
Quellen
Quellen anzeigen (29)
- Zuger Kantonalbank, Immobilie bewerten – Swiss Valuation Standards, Bewertungstools von Wüest Partner AG, Besichtigung vor Ort, abgerufen am 15.10.2026
- Raiffeisen, Unterschiede der Schätzungsmethoden – Grobschätzung, Online-Bewertung von IAZI, Verkaufspreisempfehlung: Preise und Dauer, abgerufen am 15.10.2026
- Raiffeisen, Mitgliedervorteil IAZI – Rabatt CHF 100, Unsicherheit der Schätzung «rund zehn Prozent», abgerufen am 15.10.2026
- UBS, Hedonische Bewertung – Bewertung im Rahmen einer Finanzierungsanfrage kostenlos, abgerufen am 15.10.2026
- IAZI AG – CIFI SA, Online-Bewertung – Preise inkl. MWST, abgerufen am 15.10.2026
- IAZI AG – CIFI SA, Hedonische Bewertungsapplikation – Transaktionsdatensatz und Validierung, abgerufen am 15.10.2026
- IAZI AG – CIFI SA, Transaktionsbewertung durch Experten, abgerufen am 15.10.2026
- Wüest Partner, Lösungen für Family Offices und Private – Marktwertschätzung und Zweitmeinung, abgerufen am 15.10.2026
- Wüest Partner, Hedonische Bewertung – Datengrundlage und Einzelbewertung online, abgerufen am 15.10.2026
- HEV Zugerland, Immobilienbewertung – Swiss Valuation Standards, externe Schätzer mit eidg. Fachausweis, abgerufen am 15.10.2026
- HEV Zugerland, Gebühren-Tarif Bewertungen 2026 (PDF), abgerufen am 15.10.2026
- Jürg Viert GmbH, Cham – Auftrag und Honorar eines Schätzungsgutachtens, abgerufen am 15.10.2026
- SVIT Bewerter – Bewertungsexperten-Kammer SVIT, Mitgliederverzeichnis mit Regionenfilter, abgerufen am 15.10.2026
- Schweizer Immobilienschätzer-Verband SIV, Schätzersuche, abgerufen am 15.10.2026
- Berufsbildungsgesetz (BBG, SR 412.10), Art. 36 – Titelschutz, abgerufen am 15.10.2026
- Kanton Zug, Schätzungskommission: Schätzung von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken – Ertragswertmethode seit 1. April 2018, abgerufen am 15.10.2026
- Verordnung über die amtliche Schätzung des Kantons Zug (BGS 215.14), §§ 1, 3 und 4, abgerufen am 15.10.2026
- Verordnung über die Gebühren und die Entschädigung für Liegenschaftsschätzungen (BGS 215.142), § 1, abgerufen am 15.10.2026
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210), Art. 618 – Schätzung bei Erbteilung, abgerufen am 15.10.2026
- Steuergesetz des Kantons Zug (BGS 632.1), § 42 Abs. 1 – Bewertung von Grundstücken, abgerufen am 15.10.2026
- Kantonale Steuerverwaltung Zug, Wegleitung zur Steuererklärung 2025 – Vermögenssteuerwert 75 % des steuerlichen Verkehrswerts, vermietete Liegenschaften 7 %, abgerufen am 15.10.2026
- Regierungsrat des Kantons Zug, Antwort auf die Kleine Anfrage zum Eigenmietwert, Vorlage Nr. 2730.1 vom 11. April 2017, abgerufen am 15.10.2026
- Schweizerische Bankiervereinigung, Richtlinien für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite (Dezember 2023), Ziff. 4.1, 4.3 und 4.3.1, abgerufen am 15.10.2026
- Schweizerische Bankiervereinigung, Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen (Dezember 2023), Ziff. 2.1, abgerufen am 15.10.2026
- Homegate, Immobilienbewertung und Preisrechner (homegate.ch) – kostenlos, Modell von IAZI, Haftungshinweis; erweiterte Bewertung CHF 390, abgerufen am 15.10.2026
- ImmoScout24, Nutzungsbedingungen Immobilienbewertung (immoscout24.ch) – «in Zusammenarbeit mit der IAZI AG», abgerufen am 15.10.2026
- SMG Swiss Marketplace Group, Datenschutzerklärung, Abschnitt 4 Immobilienbewertungs- und Analysedienste – Weitergabe an Immobilienmakler, abgerufen am 15.10.2026
- comparis, Immobilie bewerten (comparis.ch) – kostenlos, drei Minuten, Weitergabe an den Comparis-Maklerservice, abgerufen am 15.10.2026
- Rudat AG, Immobilie bewerten – kostenlos und unverbindlich, Rückruf innert eines Werktages, Auswertung in der Regel drei Arbeitstage, abgerufen am 15.10.2026



