So lesen Sie die Matrix
Einwohner und Wachstum zeigen, wie viele Menschen in einer Gemeinde wohnen und wie stark die Nachfrage nach Wohnraum in den letzten zehn Jahren zugenommen hat. Neuheim, Cham und Risch sind seit 2015 um mehr als 15 % gewachsen, Hünenberg nur um 1,5 %.
Leer stehende Wohnungen und Leerwohnungsziffer messen, wie knapp das Angebot ist: Die Ziffer ist der Anteil leerer Wohnungen am Bestand, gezählt am 1. Juni. Im ganzen Kanton standen 2026 nur 126 Wohnungen leer, das sind 0,20 % gegenüber 0,93 % in der Schweiz. In kleinen Gemeinden verschieben ein oder zwei Wohnungen die Ziffer spürbar; lesen Sie deshalb immer die Anzahl mit.
Wohneigentum ist der Anteil der Haushalte, die im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung leben. Er sagt etwas über die Käuferschaft vor Ort: In der Stadt Zug wohnen gut 70 % der Haushalte zur Miete; in Menzingen, Neuheim, Oberägeri, Unterägeri, Hünenberg und Walchwil lebt dagegen mehr als jeder dritte Haushalt im Eigentum.
Steuerfuss ist der Prozentsatz der einfachen Steuer, den die Gemeinde erhebt; dazu kommen 78 % für den Kanton und die Kirchensteuer. Für Sie als Verkäufer zählt er über die Käufer: Ein tiefer Steuerfuss macht eine Gemeinde für Zuziehende attraktiver. Auf die Grundstückgewinnsteuer hat er keinen Einfluss.
Preise je Gemeinde fehlen in der Matrix bewusst: Die Fachstelle für Daten und Statistik veröffentlicht amtliche Preise nur für die Region Zug. Dort kostete im 1. Quartal 2026 ein mittleres Einfamilienhaus rund CHF 3’870’000 und eine mittlere Eigentumswohnung rund CHF 2’425’000 (Immobilienmarkt-Cockpit, Daten Wüest Partner). Mehr dazu im Marktbericht Oktober 2026; was Ihre eigene Liegenschaft wert ist, zeigt eine kostenlose Bewertung.
Grundstückgewinnsteuer: in jeder Zuger Gemeinde gleich
Im Kanton Zug erheben die Einwohnergemeinden die Grundstückgewinnsteuer und veranlagen sie auch (§ 1 Abs. 3 und § 187 Abs. 2 StG). Der Tarif steht aber im kantonalen Steuergesetz und gilt für alle 11 Gemeinden gleich; ein Steuerfuss wird darauf nicht angewendet, und der Kanton erhebt keine eigene Grundstückgewinnsteuer. Der Steuersatz entspricht dem Gewinn in Prozent der Anlagekosten, umgerechnet auf ein Jahr Besitzesdauer: mindestens 10 %, höchstens 60 %. Der Höchstsatz sinkt ab 12 Jahren jährlich um 2,5 Prozentpunkte und beträgt nach 25 Jahren 25 %; Gewinne unter CHF 5’000 bleiben steuerfrei (§ 199 StG).
Vereinfachtes Beispiel: Anlagekosten CHF 1’200’000, Verkaufspreis CHF 1’800’000, Gewinn CHF 600’000, also 50 % der Anlagekosten.
| Besitzesdauer | Gewinn pro Jahr | Steuersatz | Steuer |
|---|---|---|---|
| 2 Jahre (24 Monate) | 25 % | 25 % | CHF 150’000 |
| 4 Jahre (48 Monate) | 12,5 % | 12,5 % | CHF 75’000 |
| 20 Jahre | 2,5 % | 10 % (Mindestsatz) | CHF 60’000 |
Dieses Ergebnis gilt in Baar genauso wie in Neuheim, Walchwil oder der Stadt Zug. Im Beispiel sind keine wertvermehrenden Investitionen, Maklerprovision oder Inseratekosten abgezogen; sie senken als Anlagekosten den Gewinn (§ 196 StG). Die Einzelheiten erklärt unser Ratgeber zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zug. Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung.
Methodik und Quellen
Die Matrix stellt nur Werte zusammen, die eine Amtsstelle für jede der 11 Gemeinden veröffentlicht. Einwohner sind die ständige Wohnbevölkerung am 31. Dezember (BFS STATPOP, aufbereitet von der Fachstelle für Daten und Statistik des Kantons Zug). Wohnungen stammen aus der Gebäude- und Wohnungsstatistik des BFS, leer stehende Wohnungen und Leerwohnungsziffer aus der Leerwohnungszählung vom 1. Juni 2026; die Kantonsziffer 2025 haben wir aus den Gemeindezahlen berechnet. Die Wohneigentumsquote haben wir aus der Strukturerhebung 2022–2024 berechnet: Haus- sowie Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer im Verhältnis zu allen ausgewiesenen Haushalten; für Menzingen und Walchwil weist die Statistik keine Genossenschaftshaushalte aus. Die Steuerfüsse sind die effektiven Sätze 2026 nach allfälligem Rabatt, wie sie die Steuerverwaltung des Kantons Zug publiziert.
Nicht aufgenommen haben wir Werte, die es nicht für alle Gemeinden amtlich gibt, etwa Fahrzeiten, gemeindescharfe Immobilienpreise oder Schätzungen. Die Rudat AG führt die Matrix quartalsweise nach; das Datum oben zeigt den letzten Stand.
Zitiervorschlag: Rudat AG (2026): Zuger Verkaufs-Matrix 2026, Stand 29. September 2026. https://rudatestates.ch/marktbericht/zuger-verkaufs-matrix, Lizenz CC BY 4.0.
- Fachstelle für Daten und Statistik Kanton Zug – Ständige Wohnbevölkerung nach Gemeinde, Kanton Zug 1850 bis 2025 (XLSX, Daten BFS STATPOP), abgerufen am 29.09.2026
- Kanton Zug Open Data – Wohnungen nach Zimmerzahl je Gemeinde (CSV, Daten BFS Gebäude- und Wohnungsstatistik), Stand Ende 2025, abgerufen am 29.09.2026
- Kanton Zug Open Data – Leerstehende Wohnungen nach Gemeinde 1995–2026 (CSV, BFS-Leerwohnungszählung, Stichtag 1. Juni), abgerufen am 29.09.2026
- Kanton Zug Open Data – Leerwohnungsziffer nach Gemeinde 1995–2026 (CSV), abgerufen am 29.09.2026
- Bundesamt für Statistik – Medienmitteilung zur Leerwohnungszählung vom 1. Juni 2026 (10.09.2026): Schweiz 0,93 %, Kanton Zug 0,20 %, abgerufen am 29.09.2026
- Kanton Zug Open Data – Eigentumsverhältnis der Haushalte nach Gemeinde (CSV, Daten BFS Strukturerhebung, Periode 2022–2024), abgerufen am 29.09.2026
- Steuerverwaltung Kanton Zug – Steuerfüsse der Gemeinden des Kantons Zug für die Steuerjahre 2023–2026 (PDF, 21.01.2026), abgerufen am 29.09.2026
- Steuergesetz des Kantons Zug vom 25. Mai 2000 (BGS 632.1), § 1 Abs. 3, § 187 Abs. 2 und § 199, Stand 1. Januar 2026, abgerufen am 29.09.2026
- Fachstelle für Daten und Statistik Kanton Zug – Immobilienmarkt-Cockpit Kanton Zug (Daten Wüest Partner, Stand 1. Quartal 2026, XLSX, Tabellenblatt «Hed. Markt»), abgerufen am 25.09.2026
