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Ratgeber · Kosten beim Verkauf

Welche Kosten fallen beim Hausverkauf im Kanton Zug an?

Stand 19. Oktober 2026 · 9 Minuten Lesezeit · geprüft von Conrad Rudat, Rudat AG, Baar

Reihenhäuser mit Bergblick: Kosten beim Hausverkauf

Verkaufen Sie im Kanton Zug, zahlen Sie die Hälfte der Grundbuchgebühr (CHF 180 pro Stunde, Faktor 4 bis CHF 6’000, darüber ohne Faktor; §§ 13, 14 Grundbuchgebührentarif), je nach Vertrag einen Teil der Beurkundungsgebühr von CHF 300 bis 4’000 (BGS 641.1 § 9 Ziff. 89) und die Grundstückgewinnsteuer (§ 199 StG ZG). Eine Handänderungssteuer kennt Zug nicht.

Kostenpositionen im Überblick

Beim Verkauf einer Liegenschaft im Kanton Zug fallen vier gesetzlich geregelte Positionen an: Grundbuchgebühr, Beurkundungsgebühr, Grundstückgewinnsteuer und amtliche Unterlagen. Dazu kommen zwei vertragliche: die Maklerprovision und, bei laufender Festhypothek, die Vorfälligkeitsentschädigung. Die grösste Position ist meist die Grundstückgewinnsteuer; die kantonalen Gebühren bleiben klein, weil Zug sie nach Zeitaufwand statt in Prozent des Kaufpreises bemisst.

KostenpositionHöheWer zahltGrundlage
Grundbuchgebühr EigentumsübergangZeitaufwand zu CHF 180 pro Stunde; Faktor 4 bis CHF 6’000, darüber ohne Faktorje zur Hälfte, sofern der Kaufvertrag nichts anderes sagt§§ 4, 13, 14 BGS 215.35
Beurkundungsgebühr KaufvertragCHF 300 bis 4’000; über eine Stunde Zuschlag 10 bis 50 %nach Kaufvertrag; gegenüber dem Amt haften beide ParteienBGS 641.1 § 9 Ziff. 89, 92; § 13 Ziff. 107ter
Grundstückgewinnsteuer10 bis 60 % des Gewinns, ab 25 Jahren höchstens 25 %verkaufende Person; Depot bei der Beurkundung§§ 192, 199, 202 StG ZG
Handänderungssteuerkeine im Kanton Zug–ESTV «Handänderungssteuer»
Maklerprovisionfrei vereinbart; steuerlich anrechenbarAuftraggeberin, also die Verkäuferschaft§ 196 Abs. 1 Bst. f StG ZG
VorfälligkeitsentschädigungZinsdifferenz auf dem Restkapital für die RestlaufzeitVerkäuferschaft als KreditnehmerinBankenombudsman, Hypothekarvertrag
Grundbuchauszugnach Zeitaufwand, mindestens CHF 45wer bestelltzg.ch, § 13 BGS 215.35

Wie hoch ist die Grundbuchgebühr – und wer zahlt sie?

Die Grundbuchgebühr richtet sich im Kanton Zug nach dem Zeitaufwand des Amts für Grundbuch und Geoinformation, nicht nach dem Kaufpreis: Der Stundenansatz beträgt CHF 180, geschuldet für jede angebrochene Viertelstunde (§ 13 Abs. 2 Grundbuchgebührentarif). Beim Eigentumsübergang wird die Gebühr wegen der Bedeutung des Geschäfts mit dem Faktor 4 multipliziert, bis zur Grenze von CHF 6’000; für den Teil darüber entfällt der Faktor, der Zeitaufwand wird aber weiterhin verrechnet (§ 14 Abs. 1 Bst. a und Abs. 3).

Gebührenpflichtig sind bei Handänderungen die veräussernde und die erwerbende Person zu gleichen Teilen, soweit Gesetz oder Vertrag nichts anderes vorsehen; beide haften solidarisch (§ 4 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2). Eine andere Teilung ist zulässig, gehört aber ausdrücklich in den Kaufvertrag.

Rechenbeispiel mit runden Zahlen: Braucht das Amt für Beratung, Kontrolle und Vollzug zwei Stunden, ergibt das CHF 360, mit Faktor 4 also CHF 1’440 – je CHF 720 für Verkäuferschaft und Käuferschaft.

Was kostet die Beurkundung des Kaufvertrags?

Die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags kostet im Kanton Zug zwischen CHF 300 und 4’000 (Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen, BGS 641.1, § 9 Ziff. 89). Ohne sie ist ein Kaufvertrag über ein Grundstück nicht gültig (Art. 216 Abs. 1 OR). Beurkundet wird der Kaufvertrag von der Gemeindeschreiberei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt (§ 4 Abs. 2 Beurkundungsgesetz, BGS 223.1); die zur Beurkundung ermächtigten Anwältinnen und Anwälte dürfen Grundstückkaufverträge nicht beurkunden (§ 7 Abs. 2). Wo die Gebühr in der Spanne liegt, hängt vom Aufwand ab. Dauern Verhandlungen, Rechtsberatung und Ausfertigung mehr als eine Stunde, kann ein Zuschlag von 10 bis 50 % erhoben werden (Ziff. 92).

Gegenüber der Urkundsperson haften beide Parteien solidarisch für die Gebühr (BGS 641.1 § 13 Ziff. 107ter); wie sie die Gebühr unter sich aufteilen, regelt der Kaufvertrag. Klären Sie diesen Punkt vor der Unterzeichnung, zusammen mit der Teilung der Grundbuchgebühr.

Wie viel Grundstückgewinnsteuer zahlen Sie?

Zwischen 10 und 60 % des Gewinns: Der Steuersatz entspricht der auf ein Jahr umgerechneten Rendite – Gewinn im Verhältnis zu den Anlagekosten, verteilt auf die Besitzdauer –, mindestens 10 % und höchstens 60 % (§ 199 Abs. 1 und 3 StG ZG). Ab 12 Jahren Besitz sinkt der Höchstsatz jährlich um 2,5 Prozentpunkte, nach 25 und mehr Jahren liegt er bei 25 %; Gewinne unter CHF 5’000 bleiben steuerfrei (§ 199 Abs. 4). Besteuert wird der Gewinn, nicht der Kaufpreis: Erlös minus Anlagekosten, also Erwerbspreis plus anrechenbare Aufwendungen (§ 193). Schuldnerin ist die verkaufende Person; veranlagt wird die Steuer von der Gemeinde, in der das Grundstück liegt (§ 187 Abs. 2, § 192).

Rechenbeispiel mit runden Zahlen, keine echte TransaktionBetrag
AnlagekostenCHF 1’000’000
VerkaufserlösCHF 1’300’000
Steuerbarer GewinnCHF 300’000
Besitzdauer15 Jahre
Gesamtrendite / Rendite pro Jahr30 % / 2 %
Steuersatz (das Minimum greift)10 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 30’000

Nach nur zwei Jahren Besitz läge die Rendite pro Jahr bei 15 %, und ebenso hoch wäre der Steuersatz: CHF 45’000 statt CHF 30’000. Besitzdauer, anrechenbare Aufwendungen und Steueraufschub erklärt unser Ratgeber zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zug.

Ist die Maklerprovision bei der Grundstückgewinnsteuer anrechenbar?

Ja. Ausgewiesene Maklerprovisionen für Erwerb und Veräusserung sind anrechenbare Aufwendungen und senken den steuerbaren Gewinn – ebenso die ausgewiesenen Insertions- und Prospektkosten (§ 196 Abs. 1 Bst. f StG ZG) und die Kosten für die Ausarbeitung des Kaufvertrags (Bst. h) sowie die mit der Handänderung verbundenen Abgaben, also Ihr Anteil an der Grundbuchgebühr (Bst. g). Nicht anrechenbar sind nicht als Einkommen versteuerte eigene Arbeit sowie Aufwendungen, die bei der Einkommenssteuer abziehbar sind, etwa Baukreditzinsen oder gewöhnlicher Unterhalt (§ 196 Abs. 2 StG ZG; Merkblatt Risch).

Wie hoch eine Provision sein darf, damit die Gemeinde sie voll anrechnet, sagt das Gesetz nicht. Belegt ist die Praxis der Gemeinde Risch: Sie rechnet Maklerprovisionen bis höchstens 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer an und verlangt Kopien der Belege. Andere Zuger Gemeinden können das anders handhaben – fragen Sie bei Ihrem Grundstückgewinnsteueramt nach, bevor Sie den Vermittlungsauftrag unterschreiben.

Was kostet die vorzeitige Auflösung einer Festhypothek?

Lösen Sie beim Verkauf eine Festhypothek vor Ablauf auf, schulden Sie der Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Nach der Darstellung des Schweizerischen Bankenombudsman entspricht sie der Differenz zwischen dem vereinbarten Zinssatz und dem Wiederanlagesatz, den die Bank für das zurückbezahlte Kapital während der Restlaufzeit am Geld- und Kapitalmarkt erzielen kann. Massgebend ist Ihr Hypothekarvertrag.

Vereinfachtes Beispiel mit runden Zahlen: Restkapital CHF 800’000, Restlaufzeit 3 Jahre, vereinbarter Zins 2,0 %, Wiederanlagesatz 1,0 %. Ein Prozentpunkt Differenz auf CHF 800’000 ergibt CHF 8’000 pro Jahr, über drei Jahre rund CHF 24’000 – ohne Abzinsung; die genaue Berechnung und allfällige Gebühren regelt Ihr Vertrag.

Drei Wege senken die Kosten: die Hypothek auf die Käuferschaft übertragen, sofern die Bank zustimmt; sie auf eine Ersatzliegenschaft mitnehmen; oder den Verkauf auf das Laufzeitende legen. Holen Sie die Zahl schriftlich bei Ihrer Bank ein, bevor Sie den Angebotspreis festlegen.

Welche Unterlagen kosten etwas – und wann wird was fällig?

Die amtlichen Unterlagen sind günstig, brauchen aber Vorlauf. Der Grundbuchauszug wird beim Amt für Grundbuch und Geoinformation bestellt, nach Zeitaufwand verrechnet und kostet mindestens CHF 45; er kommt nur per Post (zg.ch, § 13 Grundbuchgebührentarif). Für die Steuererklärung verlangt die Gemeinde den Kaufvertrag und die Bauabrechnung. Liegt der Erwerb mehr als 25 Jahre zurück, tritt an deren Stelle ein Auszug der Gebäudeversicherung Zug mit dem Versicherungswert vor 25 Jahren. Dazu kommen die Belege für wertvermehrende Aufwendungen und die Maklerprovision (Merkblatt der Gemeinde Risch).

ZeitpunktWas fällig wirdGrundlage
Vor dem VerkaufGrundbuchauszug (mindestens CHF 45), Auszug der Gebäudeversicherungzg.ch; Merkblatt Risch
Bei der BeurkundungDepot oder Sicherheit in der Höhe der mutmasslichen Grundstückgewinnsteuer§ 202 Abs. 2 StG ZG
Nach dem GrundbucheintragGrundbuchgebühr (hälftig), Beurkundungsgebühr gemäss Vertrag, Rückzahlung der Hypothek samt Vorfälligkeitsentschädigung, Maklerprovision§ 4 BGS 215.35; Verträge
Innert 60 Tagen nach Anmeldung im GrundbuchSteuererklärung Grundstückgewinnsteuer§ 200 StG ZG
Innert 30 Tagen nach ZustellungProvisorische Steuerrechnung; danach Verzugszins§ 201 Abs. 2 StG ZG

Das Depot bei der Beurkundung wird oft unterschätzt: Die Käuferschaft haftet solidarisch für die Grundstückgewinnsteuer (§ 202 Abs. 1) und sichert sich damit ab. Planen Sie diese Liquidität ein. Den Weg vom Mandat bis zur Beurkundung beschreibt unser Ratgeber zum Ablauf eines Immobilienverkaufs.

Was das für Ihren Verkauf heisst

In unseren Verkaufsmandaten rechnen wir die Kostenseite mit den Eigentümerinnen und Eigentümern durch, bevor der Preis steht. Ausgangspunkt ist die Bewertung mit den Modellen von IAZI/CIFI, die auch Schweizer Banken nutzen: Sie liefert die Zahl, mit der sich Grundstückgewinnsteuer, Depot und Nettoerlös seriös schätzen lassen. Dazu holen wir früh die Vorfälligkeitsentschädigung bei Ihrer Bank ein und klären mit der Gemeinde, wie sie die Maklerprovision anrechnet.

Professionelle Fotografie, Drohnenaufnahmen, ein 360°-Rundgang und die Verkaufsdokumentation sind Teil des Mandats; die Belege gehören in Ihre Steuererklärung, weil Maklerprovision sowie Insertions- und Prospektkosten anrechenbar sind. Wir begleiten Sie bis zur Beurkundung und stimmen die Kostenteilung im Kaufvertrag mit der Urkundsperson ab. Beginnen Sie mit einer Bewertung Ihrer Liegenschaft; wie wir im Kanton verkaufen, lesen Sie unter Immobilie verkaufen im Kanton Zug.

Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Massgebend ist die Veranlagung Ihrer Gemeinde.

Quellen

Quellen anzeigen (10)
Conrad Rudat
· geprüft am Inhaber Rudat AG, Immobilienmakler in Baar ZG. Bewertet mit IAZI/CIFI-Modellen, begleitet bis zur Beurkundung.

Häufige Fragen

Fällt beim Hausverkauf im Kanton Zug eine Handänderungssteuer an?

Nein. Die Eidgenössische Steuerverwaltung zählt Zug mit Zürich, Glarus und Schaffhausen zu den Kantonen, in denen die Handänderungsabgabe reinen Gebührencharakter hat. Sie zahlen die Grundbuchgebühr nach Zeitaufwand, aber keine Steuer in Prozent des Kaufpreises – anders als etwa im Kanton Luzern.

Wer zahlt die Grundbuchgebühr beim Verkauf?

Je zur Hälfte. Der Grundbuchgebührentarif teilt die Gebühr zwischen Verkäuferschaft und Käuferschaft, wenn der Kaufvertrag keine andere Regel enthält (§ 4 Abs. 1 Bst. a BGS 215.35). Gegenüber dem Amt haften beide für den ganzen Betrag; wer eine andere Aufteilung will, lässt sie in den Kaufvertrag schreiben.

Muss ich bei der Beurkundung Geld hinterlegen?

Ja. Bei der öffentlichen Beurkundung ist ein Depot in der Höhe der mutmasslichen Grundstückgewinnsteuer zu leisten oder eine Sicherheit zu erbringen (§ 202 Abs. 2 StG ZG). Damit sichert sich die Käuferschaft ab, die für diese Steuer solidarisch haftet.

Ist die Maklerprovision bei der Grundstückgewinnsteuer abziehbar?

Ja. Die Provision mindert den steuerbaren Gewinn, sofern sie mit Rechnung belegt ist (§ 196 Abs. 1 Bst. f StG ZG). Wie viel Prozent die Gemeinde anerkennt, entscheidet sie selbst – Risch nennt 3 % plus Mehrwertsteuer als Obergrenze; verlangen Sie die Zahl Ihrer Gemeinde schriftlich, bevor Sie den Auftrag unterschreiben.

Wie lange habe ich nach dem Verkauf Zeit für die Steuererklärung?

60 Tage nach Anmeldung der Handänderung im Grundbuch (§ 200 StG ZG). Die provisorische Rechnung der Gemeinde ist innert 30 Tagen nach Zustellung zu bezahlen, danach läuft Verzugszins (§ 201 Abs. 2 StG ZG).

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